W & P Assekuranz
Kurzporträt:
Die W & P Assekuranz wurde 1995 in Schwarzheide gegründet. Als Finanz- und Versicherungsmakler vertreten wir die Interessen unserer Mandanten.
Was ist ein Versicherungsmakler nach § 93 HGB?
Ein Versicherungsmakler nach § 93 HGB ist i. d. R. ein selbstständiger Unternehmer und ist nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern steht als "treuhänderähnliche Sachwalter" der Interessen des Versicherungsnehmers auf dessen Seite.
Im HGB steht dazu sinngemäß: Der Versicherungsmakler ist der Interessenvertreter seines Kunden (§ 93 HGB)
Dieser kleine, aber für den Kunden sehr wichtige Unterschied in der Interessenslage verpflichtet den Versicherungsmakler zu einer komplett anderen Vorgehensweise bei der Bedarfsanalyse und Produktauswahl.
Die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem ihn beauftragenden Versicherungsnehmer hängen vom Maklervertrag ab. Zusätzliche Rechte und Pflichten sind im Gesetz über den Versicherungsvertrag definiert. Der Umfang der Pflichten betrifft regelmäßig nicht nur die Ermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes und die Vermittlung entsprechender, für den Versicherungsnehmer günstiger Verträge, sondern auch die Verwaltung, Betreuung und Aktualisierung dieser Versicherungsverhältnisse.
Unsere Dienstleistung umfaßt die Absicherung existenzbedrohender Risiken sowie die Vermittlung offener, täglich frei verfügbarer Investmentfonds. Getreu unserer Philosophie „Trenne Versicherungen von Geldanlage“!
Registrierungs-Nr. gem.: | § 34d D-57H8-4KHMH-98 |
§ 34f D-F-134-QM62-33 | |
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