| Allgemeine Informationen |
Wahlperiode:
Der Brandenburgische Landtag mit 88 Sitzen (maximal 110 mit Überhang- und Ausgleichsmandaten) wird für die Dauer von 5 Jahren gewählt (2024 – 2029).
Wahlgebiet:
Das Wahlgebiet umfasst das Gebiet des Landes Brandenburg und ist in 44 Wahlkreise eingeteilt.
Informationen zum Wahlrecht und Wählbarkeit:
wählen dürfen
- alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (Deutscher)
- die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens einem Monat im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben und
- die nicht durch Richterspruch in der Bundesrepublik Deutschland vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
wählbar sind
- alle wahlberechtigten Personen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 3 Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und
- denen nicht durch Richterspruch in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht oder die Wählbarkeit abgesprochen wurde
Weitere Informationen für Wählende
Weitere Informationen für Wahlbewerbende
Muster-Stimmzettel für die Wahl zum Landtag in Brandenburg